Momentan findet das Recht auf Bildung keinerlei Aufmerksamkeit im Gesetzestext des Grundgesetzes. Ein Großteil der Bevölkerung befindet sich tagtäglich im schulischen Alltag und genießt im wichtigsten Gesetzestext dieses Landes keinerlei Sonderschutz.
Der bildungssektor ist ohne Frage einer der wichtigsten bereiche zur Förderung der positiven Entwicklung eines Landes. Es muss für diese essentielle Ebene des gesellschaftlichen Lebens endlich eine Möglichkeit geben sich - rechtlich fundiert - auf diese Förderung und auf den Schutz vor Diskriminierung (gegenüber beispielsweise dem Wirtschaftssektor, der seine eigene Lobbyarbeit betreiben kann)zu berufen.
Wir fordern daher die Aufnahme des "Rechtes auf Bildung" als Grundrecht eines jeden Menschen im Grundgesetz. Dies sollte das Basisprinzip einer jeden Demokratie sein, denn die sollte es sich als Ziel setzen, eine aufgeklärte Bevölkerung als Basis für den täglichen Entscheidungsprozess zu gewährleisten!
Nur so ist es möglich, dem Bildungswesen eine Lobby zu verschaffen, um - mithilfe von Verfassungsklagen - Gelder oder Fördermittel zu beanspruchen, die der Bevölkerung auf allen Ebenen öffentlicher Bildung zur Verfügung stehen müssen.
Außerdem steigert sich so die Legitimität einer jeden Regierung und dynamisiert so den politischen Meinungsbildungsprozess und erhöht dadurch die Entscheidungskompetenz der gewählten Regierung.
=Ergebnis:
* "Recht auf Bildung" als Grundrecht im Grundgesetz
* Schaffung einer rechtlichen Grundlage zur Berufung auf staatliche Hilfen
* Schaffung einer aufgeklärten Gesellschaft
* Förderung der basisdemokratischen Kompetenzübertragung
Freitag, 25. September 2009
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