Dienstag, 2. Februar 2010

Strafe für gebrochene Wahlversprechen!

Wir haben noch nicht reichtig zu Ende gedacht, ob diese Initiative überhaupt durchsetzbar oder rechtsstaatlich absoluter Quatsch ist.
Der Gedanke ist sicherlich klar: Wahlkampf soll wieder realisitsch werden. Wir erhoffen uns davon, dass zum Einen Politiker sensibler mit ihren Versprechen und Forderungen umgehen (um so den Populismus zu bekämpfen - und vor allen Dingen, um die endlosen Debatten zu bekämpfen, die sich eigentlich nur darum drehen, ob bestimmte Forderungen denn nun Aktionismus sind oder nicht, ohne dabei inahltlich ernsthaft konstruktiv zu werden) und, dass zum Anderen auch der Bürger wieder mehr Spaß an der Wahl entwickelt und sich wieder an politischen Diskussionen beteiligt (denn dem Totschlagargument: "das sind bloß leere Versprechen und wird am Ende sowieso nicht durchgesetzt" könnte man so den Gar ausmachen).
Nicht zu vergessen ist natürlich der eigentlich Effekt: es wird getan, was versprochen wird.
Es liegt dann aber logischer Weise an juristischen Urteilen, Parteien von der Schuld freizusprechen, wenn sich bestimmte Umstände, auf denen mögliche Forderungen in der Wahlzeit noch basierten, sich dann auf einmal ändern (Bsp. Finanzkrise, o.ä.) Was, wann, wie versprochen werden darf, muss natürlich noch konzeptionell ausgearbeitet werden. Da sich an der Entstehung eines solchen Gestzes aber die Parteien schließlich selber beteiligen, ist davon auszugehen, dass man sich gegen unschuldige Verurteilungen mit entsprchenden Klauseln schon zu helfen wissen wird.

Wir werden versuchen uns künftig in besetehende Gesetze in dieser Richtung näher einzuarbeiten und Probleme die ein solches Gesetz bietet zu diskutieren. Um so mehr Denkfehler wir daran feststellen, desto eher können wir es natürlich verbessern.
Also haltet euch mit Kritik nicht zurück!

Ein ausführlicher Beitrag zu diesem Thema wird schnellstmöglich folgen...

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